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Informationen für Studieninteressierte

Im Land Brandenburg bieten acht staatliche Hochschulen über 35 duale Studienangebote an. Eine Übersicht über alle Angebote ist hier zu finden. Es gibt zwei Formen dualer Studiengänge: die praxis- und die ausbildungsintegrierenden Studiengänge.

Praxisintegrierend: akademischer Abschluss mit intensiven Praxisphasen im Unternehmen.

Ausbildungsintegrierend: akademischer Abschluss mit gleichzeitiger Berufsausbildung beim Praxispartner.

Vorraussetzungen/Bewerbungsprozess

Voraussetzungen

Um dual Studieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das wichtigste ist die Hochschulzugangsberechtigung. Das kann Fachabitur oder Abitur sein. Auch mit einem Berufsabschluss kann man heute an einer Hochschule zugelassen werden. Dafür einfach bei der Hochschule nachfragen.

Neben (Fach-)Abitur ist ebenso der Studienvertrag (Arbeitsvertrag) mit einem Unternehmen eine wichtige Zugangsvoraussetzung. Praxispartner findest du in unserer Stellenbörse, auf den Webseiten der Hochschulen, bei der Agentur für Arbeit oder auf anderen online Stellenbörsen.

Bewerbungsprozess

Nicht bei jedem dualen Angebot ist der Bewerbungsprozess gleich. Bei einigen muss man sich direkt bei der Hochschule bewerben. Bei anderen benötigt man einen unterschriebenen Studienvertrag, um sich zum Studium einschreiben zu können. Die Grafik erklärt kurz den Prozess.

Wie und wo man sich bei welchem dualen Studienangebot bewerben musst, ist bei den Details der einzelnen Angebote erklärt. In unserer Stellenbörse sind Unternehmen zu finden, die dual Studierende suchen.

FAQs für Studieninteressierte

Es gibt viele Fragen zum dualen Studium. Wir haben versucht die häufigsten Fragen zu beantworten. Bei weiteren Fragen einfach eine Mail schreiben oder uns anrufen!  

Vor dem Studium

Das hängt von Deinen Neigungen und lnteressen ab. Ob es den gewünschten Studiengang im Land Bran­denburg auch als duales Studienangebot gibt, erfährst Du auf unserer Webseite - oder im persönlichen Gespräch mit uns. 

Der Wissenschaftsrat veröffentlichte 2013 seine Emp­fehlungen für die Definition "duales Studium".

Merkmale eines dualen Studiums sind:

  • mindestens zwei Ler­norte - Hochschule und Praxispartner,
  • enge inhaltliche Verzahnung und Abstimmung von Theorie und Praxis,
  • Kennzeichnung als wissenschaftliches bzw. wissenschaftsbezogenes Studium und
  • praxis-, ausbildungs- und berufintegrierende Studienmodelle.

lm Falle eines ausbildungsintegrierenden Studiums kommt noch die Berufsschule als dritter Lernort hinzu. 

Es gibt in der Erstausbildung folgende Studien­modelle:

  • praxisintegrierend
  • ausbildungsin­tegrierenden
  • berufsintegrierend

Praxisintegrierend: akademischer Bache­lor mit intensiven Praxisphasen im Unter­nehmen. 
Ausbildungsintegrierend: akademischer Bachelor mit gleichzeitiger Berufsausbil­dung beim Praxispartner. Berufsintegrierend: akademischer Bachelor mit gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit; als Weiterbildung für Berufstätige parallel zu ihrer Berufsausübung.
Der überwiegende Teil der dual Studierenden ist in praxisintegrierten Modellen eingeschrieben.

Das ist abhän­gig von den jeweils gewählten Studienmodellen. 

  • Praxisintegrierte duale Studienangebote haben eine durchschnittliche Dauer von 3-4 Jahre.
  • Ausbildungsintegrierte duale Studienangebote sind aufgrund der zusätzlichen Berufsausbildung länger – durchschnittlich 4-5 Jahre.

Es gibt verschiedene Zeitmodelle. Die zwei meist vertretenen Zeitmodelle im Land Brandenburg sind das Wochen- und das Semestermodell (Blockmodell). 
Das Wochenmodell ist durch den Wechsel von Theorie und Praxis innerhalb einer Woche gekennzeichnet. Studiengänge nach dem Semes­termodell haben den theoretischen Teil im laufenden Hochschulsemester und die Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit.

Derzeit bieten 9 staatliche Hochschulen mehr als 35 duale Studienangebote in den Fachbereichen Gesundheit, Informatik, Landwirtschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung an.

Eine Übersicht der Studienformate findest Du hier.

Formale Voraussetzungen sind:

  • eine (Fach-)Hochschulreife, eine Meisterprüfung oder in bestimmten Fällen eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis (§9 Brandenburgisches Hochschulgesetz, BbgHG),
  • Studien-/ Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen der brandenburgischen Hochschulen.

Persönliche Voraussetzungen sind Leistungsbereitschaft, eine gute Selbstor­ganisation und die Motivation, ein solches Studium bis zum Ende durchzuziehen.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  • Anfrage bei der Agentur Duales Studium Land Brandenburg, Stellenbörse
  • Nachfrage bei der jeweiligen Hochschule, mit welchen Unternehmen sie bereits zusammenarbeiten
  • Suche in Online-Jobbörsen, wie beispielsweise Stepstone.de, Monster.de, Agentur der Arbeit
  • Direkte Ansprache von Unternehmen, auch wenn diese noch keine dual Studierenden ausgebildet haben - fragen kostet nichts!
  • Fachkräfteportal der Wirtschaftsförderung Brandenburg

Möglichst ein Jahr vor Beginn des Studi­ums bei einem Praxispartner (Unternehmen). Bei den ausbildungsintegrierenden Studienangeboten sogar zwei Jahre vor Be­ginn des Studiums. Hier wird oft das erste Ausbildungsjahr vor dem ersten Semester an der Hochschule absolviert. Erst nach dem ersten Ausbildungsjahr wird man an der Hochschule immatrikuliert.

Wichtig!

  • Immatrikulationsfristen der jeweiligen Hochschulen
  • Bewerbungsfristen der einzelnen Behörden des Landes, Kommunen sowie Städte bei dualen Verwaltungsstudienangeboten 

Das ist eine Sache, die zwischen Studie­renden und Unternehmen ausgehandelt wird. Wir empfehlen den Studierenden den BAföG-Höchstsatz zu zahlen (aktuell 934,- € ). Die Unternehmen zahlen gern auch den Semesterbeitrag, Büchergeld und manchmal auch die zusätzlichen Übernachtungskosten.

Du hast genau wie regulär Studierende Anspruch auf BAföG. Ob die persönlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kannst Du auf der Seite des Bundesmi­nisteriums für Bildung und Forschung (www.bafög.de) nachlesen. 

Der Arbeitgeber kann verschiedene Kosten für dual Studierende übernehmen. Z.B. auch die Semesterbeiträge. An den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg werden keine "Studiengebühren" erhoben. Es werden nur die obligatorischen Semesterbeiträge angesetzt. Diese belaufen sich auf ca. 300€ im Semester. Darin enthalten ist das Semesterticket für den ÖPNV, welches dazu berechtigt im gesamten Land Brandenburg und Berlin kostenfrei mit dem ÖPNV zu fahren.

In der Regel bezahlen die Studierenden die Beiträge selbst und erhalten dann die Kosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Eine Rechnungsstellung der Hochschule an den Arbeitgeber ist nicht möglich. Bezahlt der Praxispartner die Semesterbeiträge, so sind diese sozialversicherungs- und steuerfrei für das Unternehmen. Hier sollte aber im Vorfeld noch einmal mit einer Steuerberatung oder ähnlichem Fachexperten/in gesprochen werden. 

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Bücher oder Semesterbeiträge nicht, dann können dual Studierende alle relevanten Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Im Gegensatz zu regulär Studierenden, können dual Studierende die Kosten als Werbungskosten angeben und einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt stellen. Der Antrag auf Verlust­fest­stellung ist sogar rück­wirkend möglich.

 

 

Jedes Unternehmen kann duale Studienplätze anbieten. Sofern bestimmte inhaltliche und personelle Grundvoraussetzungen/ Kriterien für eine einheitliche, qualitativ hochwertige berufspraktische Ausbildung der dual Studierenden erfüllt sind.

So ist beispielsweise bei einem ausbildungsintegrierenden Studienformat die betriebliche Eignung des Unternehmens besonders wichtig – es müssen die Kriterien der Berufsausbildungseignung gemäß Berufsbildungsgesetz erfüllt sein.

Zudem sollte das Unternehmen eine Ansprechperson für die Studierenden und Hochschulen für alle Fragen, Rückmeldungen und Feedbackgespräche benennen.

Während des Studiums

Seit 2012 wurde die Sozialversicherungspflicht für dual Studierende konkretisiert. Die Sozialversicherung für dual Studierende unterscheidet sich kaum von der Sozialversicherung für Auszubildende und Berufstätige.

Die aktuellen Beiträge zur Sozialversicherung (Stand 2019):

  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent
  • Krankenversicherung: 14,0 Prozent+X
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5 Prozent
  • Pflegeversicherung: 3,05 Prozent

Die Beiträge zur Unfallversicherung, deren Höhe sich nach der Gefahrenklasse des Betriebes richtet, zahlt der Arbeitgeber allein.

Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vom Versicherten und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.

Ja, so wie jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer haben auch dual Studie­rende den gesetzlichen Urlaubsanspruch (mindestens 24 Tage). Der Urlaub muss in den Praxisphasen genommen werden. 

Grundsätzlich: Ja. Bei einem international agierenden oder einem Unternehmen mit Auslandsgesellschaften ist ein internatio­naler Einsatz eher möglich, als bei einem Unternehmen, das keine internatio­nalen Beziehungen hat. An dieser Stelle empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit zwischen der Hochschule – mit ihren inter­nationalen Kontakten – und dem zu entsendenden Unternehmen. Sowohl Studie­rende als auch Unternehmen können von einem Auslandsaufenthalt profitieren.

Nach dem Studium

Hier kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden, da es unter anderem von den Studienleistungen der Studieren­den abhängt.

Studien zeigen, dass die Übernahmequote nach Abschluss eines dualen Studiums bei über 80 % lag (IAQ Report 2016). Unter­nehmen investieren sehr viel Zeit und Geld in die dual Studierenden. Den Betrieben ist daher daran gelegen, die Absolventinnen und Absolventen langfristig an das Unter­nehmen zu binden.

Nach dem Abschluss des dualen Studiums an einer staatlichen Brandenburgischen Hochschule bekommst Du einen staatlich anerkannten Bachelortitel verliehen, den ersten akademischen Grad.

Bei einem ausbildungsintegrierenden Studienangebot erhälst Du zusätzlich noch einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (IHK, HWK).

Ja, der Bachelor dualer Studienangebote an den staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg berechtigt Dich dazu, ein Masterstudium aufzu­nehmen. Vor Beginn des Bachelorstudiums an der Hochschule kannst Du konkret nachfragen, welche Masterstudiengänge sich an das Bachelorstudium anschließen können. 


Filme

Informationen zum Download

Aktuelle duale Studienangebote im Land Brandenburg

Duale Studienangebote

Übersicht über alle dualen Angebote an den staatlichen Hochschulen des Landes.

Das Bild zeigt eine Vorlage eines Bildungsvertrags praxisintegrierend

Studienvertrag I

Muster eines Studienvertrages für praxisintegrierende duale Studienangebote.

Das Bild zeigt eine Vorlage eines Bildungsvertrags ausbildungsintegrierend

Studienvertrag II

Muster eines Studienvertrages für ausbildungsintegrierende duale Studienangebote

Dieses Bild beschreibt die Voraussetzungen für ein Duales Studium  welche sind Hochschulzugangsberechtigung, Arbeitsvertrag, Mobilität, Bock drauf :-), Neugier, Teamfähigkeit, Ehrgeiz, Belastbarkeit und Feuer

Voraussetzungen

Um dual Studieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Dieses Bild beschreibt die Schritte für den Bewerbungsprozess Deines dualesn Studiums:1. Suchen 2. Bewerben 3. Vertrag unterschreiben 4. Einschreiben an der Hochschule 5. Starten - Viel Erfolg mit Deinem dualen Studium!

Bewerbungsprozess

Wie finde ich ein Unternehmen? Wo muss ich mich zuerst bewerben?

Das Bild zeigt die FAQ für Studieninteressierte.

Informationsbroschüre

Broschüre für Studieninteressierte mit allen wichtigen Fragen und Antworten zum dualen Studium.

Ihr Weg zum dualen Studium

Diese Grafik beschreibt die Wege für Unternehmen und Studieninteressierte zum dualen Studium im Land Brandenburg.

Alle dualen Studienangebote

Alle dualen Studienangebote

Dieser Flyer erhält Kurzporträts aller dualen Studienangebote in Brandenburg