Skip to main content

Informationen für Unternehmen

Duale Studienformate im Land Brandenburg bieten eine gute Möglichkeit junge Talente frühzeitig an das Unternehmen zu binden und passgenau für Ihr Unternehmen auszubilden. Sie gewinnen hochmotivierte, akademisch qualifizierte und praxisorientierte Nachwuchskräfte. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind duale Studienmodelle ein Instrument langfristiger und effizienter Personalplanung, um dem Fach- und Führungskräftemangel entgegenzuwirken.

Immer mehr potenzielle Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur erkennen die Vorteile dieser besonderen Ausbildungs- und Studienmodelle und interessieren sich dafür. Sie bekommen neben einer wissenschaftlichen Qualifikation fundierte Praxiserfahrung in einem Unternehmen.

Sie haben bereits eine Brandenburger Hochschule, mit der Sie kooperieren und möchten nun den dualen Studienplatz in unserer Stellenbörse veröffentlichen? Dann registrieren Sie sich als Ansprechperson mit Ihrem Unternehmen auf unserer Seite.

Voraussetzungen für Unternehmen

Um dual Studierende im Unternehmen ausbilden zu können, sollten Unternehmen einige Anforderungen erfüllen. Wichtig ist vor allem eine Ansprechperson im Unternehmen, die sich um die dual Studierenden und deren Anliegen kümmern kann.

Außerdem sollte Unternehmen folgendes bewusst sein: aufgrund des zeitintensiven Studiums ist es dual Studierenden kaum möglich, noch einen Nebenjob anzunehmen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es wichtig, dass dual Studierende eine regelmäßige Vergütung durch ihr Unternehmen erhalten. An dieser Stelle empfiehlt sich der Höchstsatz des BAföGs.

Verträge

Das Unternehmen und die jeweilige Hochschule schließen einen Kooperationsvertrag, der die Praxisphasen der dual Studierenden und die ersten grundsätzlichen Qualitätsstandards regelt bzw. beschreibt.

Das Unternehmen schließt mit den dual Studierenden einen Studien-/ Bildungsvertrag ab, der alle arbeitsrechtlich relevanten Punkte enthält.

Unterstützung der Agentur Duales Studium

Die Agentur Duales Studium unterstützt Unternehmen aus Brandenburg bei der Suche nach passenden dualen Studienangeboten an den Brandenburger Hochschulen. Wir bieten ein umfassenden Beratungs- und Informationsangebot zu den 35 dualen Studienformaten im Land. Unsere Angebote im Überblick:

 

  • Kontaktherstellung zu den neun staatlichen Hochschulen,
  • Vernetzungsmöglichkeiten zu anderen Unternehmen,
  • Bereitstellen von Informationsbroschüren und Musterverträgen,
  • Konkrete Tipps und Hinwesie, wie Sie junge Talente finden und an Ihr Unternehmen binden können,
  • Unterstützung bei der Ersteinführung dualer Studienplätze mit allen rechtlichen Fragestellungen und zeitlichen/inhaltlichen Abläufen im Unternehmen,
  • Stellenbörse, auf der Sie Ihre dualen Studienplätze kostenfrei veröffentlichen können

Vor dem Studium

Der Wissenschaftsrat veröffentlichte 2013 seine Emp­fehlungen für die Definition "duales Studi­um.

Merkmale eines dualen Studiums sind:

  • mindestens zwei Ler­norte - Hochschule und Praxispartner,
  • enge inhaltliche Verzahnung und Abstimmung von Theorie und Praxis,
  • Kennzeichnung als wissenschaftliches bzw. wissenschaftsbezogenes Studium und
  • praxis-, ausbildungs- und berufintegrierende Studienmodelle.

lm Falle eines ausbildungsintegrierenden Studiums kommt noch die Berufsschule als dritter Lernort hinzu. 

 

Es gibt in der Erstausbildung folgende Studien­modelle:

  • praxisintegrierend
  • ausbildungsin­tegrierenden
  • berufsintegrierend

Praxisintegrierend: akademischer Bache­lor mit intensiven Praxisphasen im Unter­nehmen. 
Ausbildungsintegrierend: akademischer Bachelor mit gleichzeitiger Berufsausbil­dung beim Praxispartner.                                                                                                                    Berufsintegrierend: akademischer Bachelor mit gleichzeitiger beruflichen Tätigkeit; als Weiterbildung für Berufstätige parallel zu ihrer Berufsausübung.
Der überwiegende Teil der dual Studierenden ist in praxisintegrierten Modellen eingeschrieben.

 

Das ist abhän­gig von den jeweils gewählten Studienmodellen. 

  • Praxisintegrierte duale Studienangebote haben eine durchschnittliche Dauer von 3-4 Jahre.
  • Ausbildungsintegrierte duale Studienangebote sind aufgrund der zusätzlichen Berufsausbildung länger – durchschnittlich 4-5 Jahre.

Es gibt verschiedene Formen. Die zwei meist vertretenen Zeitmodelle im Land Brandenburg sind das Wochen- und das Semestermodell (Blockmodell). 
Das Wochenmodell ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Theorie und Praxis innerhalb einer Woche. Studiengänge nach dem Semes­termodell haben den theoretischen Teil im laufenden Hochschulsemester und die Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit.

Derzeit bieten 9 staatliche Hochschulen mehr als 35 duale Studienformate in den Fachbereichen Gesundheit, Informatik, Landwirtschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung an.

Eine Übersicht der Studienformate finden Sie hier.

3 Parteien - Hochschule, Studieninteressierte, Unternehmen

Die Hochschule und das jeweilige Unternehmen schließen einen Kooperationsvertrag, der die Praxisphasen der dual Studierenden und die ersten grundsätzlichen Qualitätsstandards regelt bzw. beschreibt.

Das Unternehmen schließt mit den Studieninteressierten einen Bildungsvertrag. Mit diesem Bildungsvertrag können sich die Studierenden an der Hochschule immatrikulieren.

Während eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums besteht ein zusätzliches Vertragsverhältnis. In der Zeit, in der die dual Studierenden ihre Ausbildung durchlaufen, sind sie durch einen Berufsausbildungsvertrag und einen anschließenden Bildungsvertrag an das Unternehmen gebunden.

Jedes Unternehmen kann duale Studienplätze anbieten. Sofern bestimmte inhaltliche und personelle Grundvoraussetzungen/ Kriterien für eine einheitliche, qualitativ hochwertige berufspraktische Ausbildung der dual Studierenden erfüllt sind – wie beispielsweise

  • betriebliche Eignung als Ausbildungsstätte bei ausbildungsintegrierten Studienplätzen (AdA-Schein),
  • eingerichteter Arbeitsplatz für dual Studierende in der Praxisphase,
  • fachliche Betreuung durch Ausbilderinnen und Ausbilder,
  • Ansprechperson für Studierende und Hochschule,
  • Anspruchsvolle betriebliche Aufgaben für dual Studierende,
  • Vergütung der dual Studierenden.

Im Falle einer ausbildungsintegrierenden Studienvariante ist die betriebliche Eignung besonders wichtig, da gesetzliche Voraussetzungen nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 27 BBIG) für eine qualifizierende Berufsausbildung für Sie zum Tragen kommen. Der Ausbilder in Ihrem Unternehmen muss ein AdA-Schein besitzen.

Der AdA-Schein ist die sog. Ausbildung der Ausbilder. Mit diesem Schein erhält der Ausbilder in Ihrem Unternehmen die Ausbildungsbefähigung. Zudem ist es ratsam sich im Vorfeld zu informieren, mit welcher Berufsschule und Kammer (IHK, HWK) eine Zusammenarbeit notwendig ist.

Bei beiden Studienformen - ausbildungs- bzw. praxisintegrierend - muss das auszubildende Unternehmen mindestens einen gleichwertigen Abschluss zum Abschluss des dualen Studienganges besitzen.

In der Regel erhalten Sie die Berechtigung - Auszubildende ausbilden zu dürfen - mit einer abgeschlossenen Ausbildung in dem Beruf, indem Sie selber ausbilden möchten. Alternativ können Sie aber auch ein Studium nachweisen bzw. kann diese Berechtigung bei entsprechender Berufserfahrung auch anderweitig zuerkannt werden. Auch hier ist es ratsam sich mit der IHK oder HWK in Verbindung zu setzen.

Während des Studiums

Unsere Empfehlung: Aufgrund des zeitintensiven Studiums ist es dual Studierenden kaum möglich, noch einen Nebenjob anzunehmen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es wichtig, dass dual Studierende eine regelmäßige Vergütung durch Ihr Unternehmen erhalten. Wir empfehlen den BAföG-Höchstsatz - zurzeit 861,- € pro Monat.

Der Arbeitgeber kann verschiedene Kosten für dual Studierende übernehmen. Z.B. auch die Semesterbeiträge. An den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg werden keine "Studiengebühren" erhoben. Es werden nur die obligatorischen Semesterbeiträge angesetzt. Diese belaufen sich auf ca. 300€ im Semester. Darin enthalten ist das Semesterticket für den ÖPNV, welches dazu berechtigt im gesamten Land Brandenburg und Berlin kostenfrei mit dem ÖPNV zu fahren.

In der Regel bezahlen die Studierenden die Beiträge selbst und erhalten dann die Kosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Eine Rechnungsstellung der Hochschule an den Arbeitgeber ist nicht möglich. Bezahlt der Praxispartner die Semesterbeiträge, so sind diese sozialversicherungs- und steuerfrei für das Unternehmen. Hier sollte aber im Vorfeld noch einmal mit einer Steuerberatung oder ähnlichem Fachexperten/in gesprochen werden. 

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Bücher oder Semesterbeiträge nicht, dann können dual Studierende alle relevanten Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Im Gegensatz zu regulär Studierenden, können dual Studierende die Kosten als Werbungskosten angeben und einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt stellen. Der Antrag auf Verlust­fest­stellung ist sogar rück­wirkend möglich.

Grundsätzlich: Nein, da es sich bei dual Studierenden nicht um reguläre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig vom Vertrag.

Bei Ausbildungsverträgen gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es muss somit kein Mindestlohn gezahlt werden.

Als Empfehlung für ein Entgelt kann der Maximalsatz vom BAföG genommen werden. Dieser liegt aktuell bei 861,- € pro Monat.

Eine gute theoretische Ausbildung ist genauso wichtig wie eine praktische. Auch wenn es kurzfristig eine teure Investition ist, so können langfristig nur die Vorteile überwiegen. Wichtig hierbei ist, dass die duale Studentin bzw. der duale Student nicht dafür gebraucht wird, kurzfristig personelle Löcher zu stopfen. Sondern bereits vor dem Studium sollte ein grober Karriereplan existieren, der die spätere Position oder die möglichen Aufgaben thematisiert.

Ja, seit 2012 sind sie voll sozialversicherungspflichtig. Nach §5 Absatz 2, Nr. 4a des Fünften Sozialgesetzbuches sind dual Studierende den Beschäftigten in der Berufsausbildung im Sinne des Absatzes 1, Nummer 1 gleichgestellt.

Ja, während der Praxisphase sind die dual Studierenden über das Unternehmen unfallversichert und müssen der Unfallversicherung gemeldet werden. Der Versicherungsschutz in den Theoriephasen wird von den Hochschulen sichergestellt. 

Für einen Ausbildungsvertrag gilt §20 BBiG. Gemäß §20 sollte eine Probezeit nicht kürzer als einen Monat und nicht länger als vier Monate sein.

Die maximale Probezeit von sechs Monaten gilt für Bildungsverträge bei praxisintegrierenden Studienangeboten. 

Der Unterschied liegt in der Tätigkeit. Dual Studierende bekommen einen Vertrag, in dem die Möglichkeit der Ausbildung festgeschrieben wird. Dazu gehört eine Rotation durch das Unternehmen, ein mit der Hochschule abgestimmter Ausbildungplan, wann welche Stationen zu durchlaufen sind etc.

Ein Werkstudent wird in aller Regel nur in einem Bereich eingesetzt und erhält einen abgegrenzten Verantwortungsbereich.

Nach dem Studium

Grundsäzlich: Ja. Theoretisch ist das möglich, wenn gleich es in der Praxis nicht unumstritten. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob dies gewünscht ist. Eine Absolventinn oder einen Absolventen vertraglich zu binden, obwohl diese/dieser das Unternehmen verlassen möchte, scheint nicht unbedingt im Interesse beider Parteien zu sein.

Eine Studie des BIBB, im November 2012 mit 280 Unternehmen, stellte fest, dass unter den Gründen für eine Nicht-Übernahme nur 15% der Absoventinnen und Absolventen keine Übernahme wünschten. Allerdings sind die Übernahmequoten so hoch gewesen, weil 45% der Unternehmen eine sogenannte Bindungsklausel nutzen, die mit Rückzahlungsforderungen verbunden waren.

Hochschulen mit dualen Angeboten

Downloads

Aktuelle duale Studienangebote im Land Brandenburg

Duale Studienangebote

Übersicht über alle dualen Angebote an den staatlichen Hochschulen des Landes.

Checkliste

Fragen, die vor der Einführung eines dualen Studiums beantwortet werden sollten.

Das Bild zeigt eine Vorlage eines Bildungsvertrags ausbildungsintegrierend

Studienvertrag I

Muster eines Studienvertrages für ausbildungsintegrierende duale Studienangebote.

Das Bild zeigt eine Vorlage eines Bildungsvertrags praxisintegrierend

Studienvertrag II

Muster eines Studienvertrages für praxisintegrierende duale Studienangebote.

Das Bild zeigt ein Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Unternehmen.

Kooperationsvertrag

Muster eines Kooperationsvertrages zwischen Praxispartner und Hochschule.

Informationsbroschüre 2022

Informationsbroschüre 2022

Diese Broschüre erklärt Unternehmen wie sie dual Studierende in ihr Unternehmen integrieren können und warum sich das lohnt.

Ihr Weg zum dualen Studium

Diese Grafik beschreibt die Wege für Unternehmen und Studieninteressierte zum dualen Studium im Land Brandenburg.