Duale Studienformate im Land Brandenburg bieten eine gute Möglichkeit junge Talente frühzeitig an das Unternehmen zu binden und passgenau für Ihr Unternehmen auszubilden.
Sie gewinnen hochmotivierte, akademisch qualifizierte und praxisorientierte Nachwuchskräfte. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind duale Studienmodelle ein Instrument langfristiger und effizienter Personalplanung, um dem Fach- und Führungskräftemangel entgegenzuwirken.
Vorteile als Praxispartner
Vorraussetzungen
Verträge
Verträge
Vor Beginn des dual Studiums schließen Praxispartner und dual Studierende einen Studien- bzw. Bildungsvertrag. Zusätzlich wird ein Kooperationsvertrag zwischen Praxispartner und Hochschule geschlossen. Dieser regelt die Pflichten und Rechte beider Parteien. Muster für beide Verträge finden Sie im Download-Bereich.
Ansprechperson
Ansprechperson
Sowohl im Unternehmen, als auch an der Hochschule, muss es Ansprechpersonen geben, die sich um die dual Studierenden und deren Anliegen kümmern.
Freistellung für Theoriephase
Freistellung für Theoriephase
Die Freistellung für Theoriephasen erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation seitens des Arbeitgebers, um sicherzustellen, dass die Arbeitsabläufe trotz der Abwesenheit der dual Studierenden reibungslos weiterlaufen.
Arbeitsplatz
Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz im Unternehmen dient dazu, dass duale Studierende ihre Lernziele erreichen und praktische Erfahrungen sammeln können, die sie auf ihr zukünftiges Berufsleben vorbereiten. Dies kann ein Büro, eine Produktionshalle, ein Labor oder auch ein Außeneinsatzort sein, abhängig vom jeweiligen Studiengang und Unternehmen.
Aufgaben
Aufgaben
Oftmals werden den dualen Studierenden konkrete Aufgaben und Projekte übertragen, für die sie eigenverantwortlich arbeiten müssen. Dies kann die Planung und Durchführung von Projekten, die Analyse von Daten oder die Erstellung von Berichten umfassen.
Leistungsvergütung
Leistungsvergütung
Aufgrund des zeitintensiven Studiums ist es dual Studierenden kaum möglich, noch einen Nebenjob anzunehmen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher sollten dual Studierende angemessen und auch während der Theoriephasen vergütet werden.
Sie möchten Praxispartner werden?
In vier Schritten zeigen wir Ihnen wie Sie vorgehen können, um Praxispartner zu werden.Bedarf & Recherche
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Die Grafik beschreibt die Verzahnung im dualen Studium auf organisatorischer, inhaltlicher und vertraglicher Ebene. Die organisatorische und inhaltliche Verzahnung wird über den Austausch und die intensive Abstimmung, zum Beispiel in gemeinsamen Gremien, zwischen dem Praxispartner und der Hochschule erreicht. Der Praxispartner und die Hochschule stimmen sich weiterhin über die Inhalte des dualen Studiums ab. Für die Praxisphasen werden Lernziele definiert. Eine sehr gute inhaltliche Verzahnung wird erreicht, wenn dual Studierende das in der Theorie erlernte Wissen in der Praxis anwenden und reflektieren können. Der Praxispartner und die Hochschule schließen im Vorfeld des dualen Studiums einen sogenannten Kooperationsvertrag. Anschließend kann der Praxispartner den dualen Studienplatz ausschreiben und im Anschluss an den Bewerbungsprozess einen Studienvertrag mit der oder dem dual Studierenden schließen. Je nach Modell des dualen Studiums ist ebenfalls ein Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
Informationen zum Download
Muster eines Studienvertrages für praxisintegrierende duale Studienangebote.
Muster eines Studienvertrages für ausbildungsintegrierende duale Studienangebote.
Das Bild zeigt ein Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Unternehmen.
Diese Broschüre erklärt Unternehmen wie sie dual Studierende in ihr Unternehmen integrieren können und warum sich das lohnt.
Praxispartner
„Das duale Studium mit integrierter Berufsausbildung bietet beste Voraussetzungen, um Praxis und Theorie zu verzahnen. Die frühzeitige Einbindung in unsere betrieblichen Strukturen garantiert, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Übernahme in eine Anstellung, eine kurze Einarbeitungsphase.“
Steven Reichert,
Bonava Deutschland GmbH
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Lange Straße 45
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FAQS für Unternehmen
Vor dem Studium
Der Wissenschaftsrat veröffentlichte 2013 seine Empfehlungen für die Definition "duales Studium.
Merkmale eines dualen Studiums sind:
- mindestens zwei Lernorte - Hochschule und Praxispartner,
- enge inhaltliche Verzahnung und Abstimmung von Theorie und Praxis,
- Kennzeichnung als wissenschaftliches bzw. wissenschaftsbezogenes Studium und
- praxis-, ausbildungs- und berufintegrierende Studienmodelle.
lm Falle eines ausbildungsintegrierenden Studiums kommt noch die Berufsschule als dritter Lernort hinzu.
Es gibt in der Erstausbildung folgende Studienmodelle:
- praxisintegrierend
- ausbildungsintegrierenden
- berufsintegrierend
Praxisintegrierend: akademischer Bachelor mit intensiven Praxisphasen im Unternehmen.
Ausbildungsintegrierend: akademischer Bachelor mit gleichzeitiger Berufsausbildung beim Praxispartner. Berufsintegrierend: akademischer Bachelor mit gleichzeitiger beruflichen Tätigkeit; als Weiterbildung für Berufstätige parallel zu ihrer Berufsausübung.
Der überwiegende Teil der dual Studierenden ist in praxisintegrierten Modellen eingeschrieben.
Das ist abhängig von den jeweils gewählten Studienmodellen.
- Praxisintegrierte duale Studienangebote haben eine durchschnittliche Dauer von 3-4 Jahre.
- Ausbildungsintegrierte duale Studienangebote sind aufgrund der zusätzlichen Berufsausbildung länger – durchschnittlich 4-5 Jahre.
Es gibt verschiedene Formen. Die zwei meist vertretenen Zeitmodelle im Land Brandenburg sind das Wochen- und das Semestermodell (Blockmodell).
Das Wochenmodell ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Theorie und Praxis innerhalb einer Woche. Studiengänge nach dem Semestermodell haben den theoretischen Teil im laufenden Hochschulsemester und die Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit.
Derzeit bieten 9 staatliche Hochschulen mehr als 35 duale Studienformate in den Fachbereichen Gesundheit, Informatik, Landwirtschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung an.
Eine Übersicht der Studienformate finden Sie hier.
3 Parteien - Hochschule, Studieninteressierte, Unternehmen
Die Hochschule und das jeweilige Unternehmen schließen einen Kooperationsvertrag, der die Praxisphasen der dual Studierenden und die ersten grundsätzlichen Qualitätsstandards regelt bzw. beschreibt.
Das Unternehmen schließt mit den Studieninteressierten einen Bildungsvertrag. Mit diesem Bildungsvertrag können sich die Studierenden an der Hochschule immatrikulieren.
Während eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums besteht ein zusätzliches Vertragsverhältnis. In der Zeit, in der die dual Studierenden ihre Ausbildung durchlaufen, sind sie durch einen Berufsausbildungsvertrag und einen anschließenden Bildungsvertrag an das Unternehmen gebunden.
Jedes Unternehmen kann duale Studienplätze anbieten. Sofern bestimmte inhaltliche und personelle Grundvoraussetzungen/ Kriterien für eine einheitliche, qualitativ hochwertige berufspraktische Ausbildung der dual Studierenden erfüllt sind – wie beispielsweise
- betriebliche Eignung als Ausbildungsstätte bei ausbildungsintegrierten Studienplätzen (AdA-Schein),
- eingerichteter Arbeitsplatz für dual Studierende in der Praxisphase,
- fachliche Betreuung durch Ausbilderinnen und Ausbilder,
- Ansprechperson für Studierende und Hochschule,
- Anspruchsvolle betriebliche Aufgaben für dual Studierende,
- Vergütung der dual Studierenden.
Im Falle einer ausbildungsintegrierenden Studienvariante ist die betriebliche Eignung besonders wichtig, da gesetzliche Voraussetzungen nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 27 BBIG) für eine qualifizierende Berufsausbildung für Sie zum Tragen kommen. Der Ausbilder in Ihrem Unternehmen muss ein AdA-Schein besitzen.
Der AdA-Schein ist die sog. Ausbildung der Ausbilder. Mit diesem Schein erhält der Ausbilder in Ihrem Unternehmen die Ausbildungsbefähigung. Zudem ist es ratsam sich im Vorfeld zu informieren, mit welcher Berufsschule und Kammer (IHK, HWK) eine Zusammenarbeit notwendig ist.
Bei beiden Studienformen - ausbildungs- bzw. praxisintegrierend - muss das auszubildende Unternehmen mindestens einen gleichwertigen Abschluss zum Abschluss des dualen Studienganges besitzen.
In der Regel erhalten Sie die Berechtigung - Auszubildende ausbilden zu dürfen - mit einer abgeschlossenen Ausbildung in dem Beruf, indem Sie selber ausbilden möchten. Alternativ können Sie aber auch ein Studium nachweisen bzw. kann diese Berechtigung bei entsprechender Berufserfahrung auch anderweitig zuerkannt werden. Auch hier ist es ratsam sich mit der IHK oder HWK in Verbindung zu setzen.
Während des Studiums
Unsere Empfehlung: Aufgrund des zeitintensiven Studiums ist es dual Studierenden kaum möglich, noch einen Nebenjob anzunehmen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher ist es wichtig, dass dual Studierende eine regelmäßige Vergütung durch Ihr Unternehmen erhalten. Wir empfehlen den BAföG-Höchstsatz - zurzeit 861,- € pro Monat.
Der Arbeitgeber kann verschiedene Kosten für dual Studierende übernehmen. Z.B. auch die Semesterbeiträge. An den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg werden keine "Studiengebühren" erhoben. Es werden nur die obligatorischen Semesterbeiträge angesetzt. Diese belaufen sich auf ca. 300€ im Semester. Darin enthalten ist das Semesterticket für den ÖPNV, welches dazu berechtigt im gesamten Land Brandenburg und Berlin kostenfrei mit dem ÖPNV zu fahren.
In der Regel bezahlen die Studierenden die Beiträge selbst und erhalten dann die Kosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Eine Rechnungsstellung der Hochschule an den Arbeitgeber ist nicht möglich. Bezahlt der Praxispartner die Semesterbeiträge, so sind diese sozialversicherungs- und steuerfrei für das Unternehmen. Hier sollte aber im Vorfeld noch einmal mit einer Steuerberatung oder ähnlichem Fachexperten/in gesprochen werden.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Bücher oder Semesterbeiträge nicht, dann können dual Studierende alle relevanten Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Im Gegensatz zu regulär Studierenden, können dual Studierende die Kosten als Werbungskosten angeben und einen Antrag auf Verlustvortrag beim Finanzamt stellen. Der Antrag auf Verlustfeststellung ist sogar rückwirkend möglich.
Grundsätzlich: Nein, da es sich bei dual Studierenden nicht um reguläre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig vom Vertrag.
Bei Ausbildungsverträgen gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es muss somit kein Mindestlohn gezahlt werden.
Als Empfehlung für ein Entgelt kann der Maximalsatz vom BAföG genommen werden. Dieser liegt aktuell bei 861,- € pro Monat.
Eine gute theoretische Ausbildung ist genauso wichtig wie eine praktische. Auch wenn es kurzfristig eine teure Investition ist, so können langfristig nur die Vorteile überwiegen. Wichtig hierbei ist, dass die duale Studentin bzw. der duale Student nicht dafür gebraucht wird, kurzfristig personelle Löcher zu stopfen. Sondern bereits vor dem Studium sollte ein grober Karriereplan existieren, der die spätere Position oder die möglichen Aufgaben thematisiert.
Ja, seit 2012 sind sie voll sozialversicherungspflichtig. Nach §5 Absatz 2, Nr. 4a des Fünften Sozialgesetzbuches sind dual Studierende den Beschäftigten in der Berufsausbildung im Sinne des Absatzes 1, Nummer 1 gleichgestellt.
Ja, während der Praxisphase sind die dual Studierenden über das Unternehmen unfallversichert und müssen der Unfallversicherung gemeldet werden. Der Versicherungsschutz in den Theoriephasen wird von den Hochschulen sichergestellt.
Für einen Ausbildungsvertrag gilt §20 BBiG. Gemäß §20 sollte eine Probezeit nicht kürzer als einen Monat und nicht länger als vier Monate sein.
Die maximale Probezeit von sechs Monaten gilt für Bildungsverträge bei praxisintegrierenden Studienangeboten.
Der Unterschied liegt in der Tätigkeit. Dual Studierende bekommen einen Vertrag, in dem die Möglichkeit der Ausbildung festgeschrieben wird. Dazu gehört eine Rotation durch das Unternehmen, ein mit der Hochschule abgestimmter Ausbildungplan, wann welche Stationen zu durchlaufen sind etc.
Ein Werkstudent wird in aller Regel nur in einem Bereich eingesetzt und erhält einen abgegrenzten Verantwortungsbereich.
Nach dem Studium
Grundsäzlich: Ja. Theoretisch ist das möglich, wenn gleich es in der Praxis nicht unumstritten. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob dies gewünscht ist. Eine Absolventinn oder einen Absolventen vertraglich zu binden, obwohl diese/dieser das Unternehmen verlassen möchte, scheint nicht unbedingt im Interesse beider Parteien zu sein. Eine Studie des BIBB, im November 2012 mit 280 Unternehmen, stellte fest, dass unter den Gründen für eine Nicht-Übernahme nur 15% der Absoventinnen und Absolventen keine Übernahme wünschten. Allerdings sind die Übernahmequoten so hoch gewesen, weil 45% der Unternehmen eine sogenannte Bindungsklausel nutzen, die mit Rückzahlungsforderungen verbunden waren.