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Häufige Fragen und Antworten

Es gibt viele Fragen zum dualen Studium. Wir haben versucht die häufigsten Fragen zu beantworten. Bei weiteren Fragen, schreib uns einfach eine E-Mail oder ruf an!
 

Vor dem Studium

Das kommt auf Deine Interessen an. Schau Dir gern unsere Internetseite an. Oder melde Dich bei uns. So erfährst Du: Gibt es den gewünschten dualen Studiengang im Land Bran­denburg?

Das ist unterschiedlich. Meistens gibt es diese 2 Möglichkeiten:

  • Wochenmodell
  • Semestermodell

Beim Wochenmodell gibt es in einer Woche immer abwechselnd Theorie und Praxis. Semestermodell heißt: Hier lernt man die Theorie während des Semesters. Der Praxisteil im Unternehmen ist dann in den Semesterferien.

Es gibt 9 staatliche Hochschulen in Brandenburg mit dualen Studienangeboten.
Insgesamt kann man aus über 35 dualen Studienangebote wählen.
Zum Beispiel aus den Fachbereichen Gesundheit, Informatik, Landwirtschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung.

Eine Übersicht dazu findest Du hier.

Für ein duales Studium braucht man:

  • Abitur, Fachhochschulreife oder eine Meisterprüfung. Manchmal reicht auch eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. Das steht im Brandenburgischen Hochschulgesetz in Paragraf 9.
  • Einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen.
  • Lust auf das duale Studium, Leistungswillen und gute Selbstor­ganisation.

 

Du hast diese Möglichkeiten:

  • Frag uns, die Agentur Duales Studium Land Brandenburg.
  • Frag direkt bei Deiner Wunsch-Hochschule. Die Hochschule kann Dir Unternehmen empfehlen.
  • Suche in Online-Jobbörsen, zum Beispiel bei Stepstone.de, Monster.de oder bei der Agentur für Arbeit.
  • Sprich direkt ein Unternehmen an, auch wenn das Unternehmen noch keine dual Studierenden hat. Fragen kostet nichts!
  • Suche im Fachkräfteportal der Wirtschaftsförderung Brandenburg.

Ein Jahr vor Beginn des Studi­ums musst Du Dich bei dem Unternehmen bewerben. Bei ausbildungs·integrierenden Studienangeboten sogar 2 Jahre vorher. Denn hier machst Du Dein erstes Ausbildungsjahr oft schon vor dem ersten Semester. Erst nach dem ersten Ausbildungsjahr schreibst Du Dich bei der Hochschule ein.

Achtung: Die Hochschulen haben verschiedene Fristen für die Einschreibung.
Auch die Behörden haben Fristen, bis wann Du dich bewerben musst.

Die Studierenden verhandeln direkt mit den Unternehmen, wie viel sie für die Ausbildung bekommen. Wir empfehlen den Unternehmen, dass sie den BaföG‑Höchstsatz zahlen. Oft zahlen die Unternehmen dazu noch den Semesterbeitrag, Büchergeld und manchmal auch Übernachtungskosten.

Du hast Anspruch auf BAföG, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
Die Voraussetzungen kannst Du auf der Seite des Bundesmi­nisteriums für Bildung und Forschung nachlesen. 

Der Arbeitgeber kann verschiedene Kosten übernehmen. Zum Beispiel die Semesterbeiträge. Der Semesterbeitrag sind 300 Euro. Das Geld ist zum Beispiel für das Semesterticket. Mit dem Semesterticket kann man in ganz Brandenburg und Berlin kostenfrei mit Bus und Bahn fahren.

Meistens bezahlen die Studierenden den Semesterbeitrag erst selbst. Später bekommen sie aber die Kosten von ihrem Arbeitgeber zurück.

Vielleicht möchte das Unternehmen die Kosten für Bücher oder Semesterbeiträge nicht zahlen. Dann können dual Studierende die Kosten in ihrer eigenen Steuererklärung angeben. Das geht im Bereich „Werbungskosten“. Zudem kann man beim Finanzamt einen Antrag auf Verlustvortrag stellen. Das heißt: Man kann Steuern sparen. Diesen Antrag kann man auch im Nachhinein stellen!

 

Jedes Unternehmen kann dual Studierende aufnehmen. Es gibt aber Voraussetzungen, damit die berufspraktische Ausbildung gut und einheitlich ist.

Beim ausbildungs·integrierenden Studium muss das Unternehmen die Anforderungen erfüllen, die im Berufsbildungs·gesetz stehen. Dort steht, wann ein Unternehmen geeignet ist.

Außerdem muss es im Unternehmen eine Ansprechperson für die Studierenden und die Hochschule geben. Die Person beantwortet zum Beispiel Fragen.

Die Beiträge zur Sozialversicherung für dual Studierende sind fast genauso hoch wie die Beiträge für Auszubildende und Berufstätige.

Diese Beiträge zahlt das Unternehmen allein:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Diese Beiträge zahlen das Unternehmen und der Studierende je zur Hälfte:

  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Ja, dual Studierende haben den gesetzlichen Urlaubsanspruch. So wie jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin. Das sind mindestens 4 Wochen pro Jahr. Der Urlaub muss aber in der Zeit im Unternehmen genommen werden.

Ja, das Unternehmen sollte aber international sein oder mit Unternehmen in anderen Ländern zusammenarbeiten. Das Unternehmen sollte auch eng mit der Hochschule zusammenarbeiten.

Wenn Du Dein Studium erfolgreich abschließt, erhältst Du einen Bachelor·abschluss. Das ist der erste akademische Grad.

Bei einem ausbildungs·integrierenden Studienangebot bekommst Du dazu auch einen Berufsabschluss. Die Abschlüsse sind von den Kammern anerkannt, zum Beispiel von der Industrie- und Handelskammer.

 

Ja, das kannst Du. Du kannst die Hochschule auch vor dem dualen Studium fragen, welche Master·studiengänge Du gut im Anschluss machen kannst.

 

 

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